Sich als Friseur mit dem Thema Asbest zu beschäftigen ist wichtiger, als viele meinen mögen. Denn Asbest und seine verschiedenen Erscheinungsformen sind auch heute noch ein wichtiges Thema. Wir zeigen Ihnen, warum Sie als Friseur beim Thema Asbest vorsichtig sein müssen, welche Möglichkeiten es gibt sich zu schützen und was Sie bei einer Erkrankung tun können.
Wo kamen Friseure mit Asbest in Kontakt?
Friseure kamen in der Regel nicht viel häufiger als andere Berufsgruppen mit Asbest in Kontakt. Da asbesthaltige Materialien allerdings im Bereich der Dämmung und der Isolation eingesetzt wurden. Somit kam das Material häufig auch im Bereich von Trockenhauben, aber auch von Heizungen in Friseursalons zum Einsatz. Daher konnte es vor allem in früheren Zeiten zu einer häufigen Exposition mit dem Material kommen, was sich unter anderem negativ auf die Gesundheit auswirken konnte. Da allerdings seit dem Jahr 1993 asbesthaltige Materialien verboten wurden, besteht diese direkte Gefahr in der heutigen Zeit nicht mehr.
Hier erhalten Ihre Asbest-Analyse für Raumluft-Untersuchung auf Asbest-Belastung mittels Staubprobe sowie zur Untersuchung von Standard- und Spezialmaterialien wie Dachpappe, Dämmmaterialien, PVC etc. im zertifizierten Fachlabor! Schon ab 69,00 €!
Wo liegen heute noch Gefahren für die Berufsgruppe?
In der heutigen Zeit liegen die Gefahren vor allem im Sanierungsstau in Deutschland begründet. Denn noch immer sind sehr viele Gebäude mit Asbest belastet, ohne dass man dies auf den ersten Blick erkennen könnte. Dies gilt auch für Friseursalons. Vor allem bestehen Gefahren, wenn Sie sich regelmäßig in einem Gebäude aufhalten, welches vor dem Jahr 1993 erbaut wurde und welches noch nicht einer umfassenden Sanierung unterzogen wurde. Vor allem in traditionsreichen Salons mit einer entsprechend älteren Einrichtung kann dies bis heute der Fall sein. Zudem wird in vielen Salons zwar der Front-Bereich für die Kunden regelmäßig modernisiert und saniert, doch in den Aufenthaltsräumen kann es noch immer zu einem Sanierungsstau kommen. Aus diesem Grund können Sie somit bei der Arbeit gefährdet sein, ohne dies überhaupt zu wissen oder wahrzunehmen.
Wie kann das Asbestrisiko gesenkt werden?
Als Friseur ist es nicht einfach das Asbestrisiko zu senken. Denn in der Regel wissen die meisten betroffenen Personen überhaupt nicht, dass ein Asbestrisiko besteht. Und einfach aus Prinzip mit Schutzkleidung zu arbeiten ist ebenfalls nicht möglich. Daher ist es am einfachsten zunächst einmal festzustellen, ob überhaupt eine Gefahr vorliegt. Hierzu gibt es mittlerweile zwei einfache Testverfahren, welche Sie auch ohne Fachkenntnisse nutzen können.
Hier erhalten Ihre Asbest-Analyse für Raumluft-Untersuchung auf Asbest-Belastung mittels Staubprobe sowie zur Untersuchung von Standard- und Spezialmaterialien wie Dachpappe, Dämmmaterialien, PVC etc. im zertifizierten Fachlabor! Schon ab 69,00 €!
Zum einen können Sie mit einem Staubtest die Raumluft überprüfen. Dafür nehmen Sie mit einem speziellen Klebestreifen den Staub im Raum auf und lassen diesen in einem Labor untersuchen. Da sich die Asbestfasern gemeinsam mit dem Hausstaub absetzen kann das Labor sehr einfach ermitteln, ob die Raumluft in Ihrem Salon beispielsweise mit Asbestfasern belastet ist. Sollte dies der Fall sein, muss eine sofortige Asbestsanierung durchgeführt werden.
Beim zweiten Test handelt es sich um eine Materialprobe. Wenn Sie also verdächtige Materialien finden, können Sie eine kleine Probe dieser Materialien im Labor untersuchen lassen. So lassen sich asbesthaltige Baumaterialien sehr einfach identifizieren. Wichtig ist, dass Sie bei der Entnahme der Materialprobe eine passende Schutzausrüstung tragen. Denn bei einigen Asbestprodukten können bei der Entnahme bereits sehr viele Asbestfasern ausgestoßen werden, welche ohne Schutz in Ihre Lunge eindringen könnten.
Wie kann man sich bezüglich des Asbest-Risikos weiterbilden?
Für Friseure gibt es keine spezielle Weiterbildung zum Thema Asbest-Risiko in Deutschland, da dies nicht sinnvoll erscheint. Allerdings gibt es immer noch die Möglichkeit sich unabhängig vom Beruf weiterzubilden. Die Weiterbildung nach TRGS 519 wird umgangssprachlich auch als Asbestschein bezeichnet. Eine solche Weiterbildung ist sinnvoll, wenn Sie regelmäßig oder zumindest häufiger mit Asbest in Berührung kommen und sich aktiv schützen möchten. Denn während der Weiterbildung lernen Sie unter anderem in welchen Erscheinungsformen Asbest in Deutschland eingesetzt wurde und wie eine fachgerechte Asbestsanierung durchgeführt werden muss. Hinzu kommt, dass Sie lernen die unterschiedlichen Schutzmaßnahmen einzuhalten und die Schutzausrüstung richtig zu benutzen. Da all diese Informationen zwar hilfreich sein können, aber nichts mit Ihrem Beruf als Friseur zu tun haben, wird diese Ausbildung in der Regel vom Arbeitgeber nicht bezuschusst. Sie können sich aber auf eigene Kosten für eine solche Weiterbildung entscheiden und somit für mehr Sicherheit bei den verschiedenen Arbeiten sorgen. Ob dies zielführend ist, müssen Sie allerdings selbst entscheiden.
Werden Asbestose u.a. Folgen als Berufskrankheit anerkannt?
In der Regel werden bestimmte Erkrankungen immer dann als Berufskrankheiten anerkannt, wenn diese sehr häufig in dieser Berufsgruppe vorkommen und wenn klar ist, dass die Erkrankungen mit dem ausgeübten Beruf in Bezug stehen. Auch wenn Friseure früher öfter und heute noch immer selten mit asbesthaltigen Materialien in Berührung kommen, sind diese jedoch nicht so häufig von Erkrankungen wie Asbestose betroffen, als das eine Anerkennung als Berufskrankheit automatisch erfolgen sollte. Dennoch sollten Sie die Hoffnung nicht aufgeben, sondern die individuellen Möglichkeiten mit Ihrem zuständigen Arzt besprechen. Denn in manchen Fällen, beispielsweise wenn Sie eine dauerhafte Exposition nachweisen können, ist es möglich eine solche Anerkennung zu erlangen. Ob dies in jedem Fall möglich oder auch nur sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab und kann an dieser Stelle nicht einfach bewertet werden. Daher ist es immer sinnvoll den direkten Kontakt zum Arzt zu suchen und diese Punkte mit diesem zu besprechen.
Quellen:
- https://www.riffreporter.de/de/gesellschaft/asbest-berufskrankheit
- https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/asbest-an-arbeitsplaetzen/berufskrankheiten/index.jsp#:~:text=Neben%20medizinischen%20Brückenbefunden%20kann%20ein,Januar%201993).
- https://www.businessinsider.de/karriere/arbeitsleben/wenn-arbeiten-krank-macht-das-sind-die-haeufigsten-berufskrankheiten/
- https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-519.html