Bodenleger gehören zu den gefährdeten Personen hinsichtlich des Kontakts mit Asbest. Denn es gibt noch sehr viele Gebäude in Deutschland, deren Bodenbelag oder auch Estrich mit Asbest verseucht sind. Dementsprechend hoch kann die Gefahr in vielen Bereichen eingeschätzt werden. Wir zeigen Ihnen, wo Bodenleger mit Asbest in Kontakt kommen können, wo die Gefahren für die Berufsgruppe liegen und wie Sie sich schützen können. Zudem klären wir auf, ob Krankheiten wie Asbestose als Berufskrankheit anerkannt werden.
Wo kommen Bodenleger mit Asbest in Kontakt?
Bei der alltäglichen Arbeit kommen Bodenleger nicht unbedingt mit Asbest in Kontakt. Zumindest dann, wenn Bodenleger nur in Neubauten tätig werden. Denn seit dem Jahr 1993 darf Asbest in Deutschland und in ganz Europa als Baustoff nicht mehr verwendet werden. Wer allerdings auch in älteren Gebäuden tätig ist, kann sich somit nicht sicher sein, dass er nicht mit dem gefährlichen Stoff Asbest in Kontakt kommt. Dies gilt sowohl für die mittelbare Arbeit am Boden, als auch durch mögliche Belastungen durch Asbest in der Raumluft durch die Arbeit anderer Gewerke. Daher sollten Bodenleger in jedem Fall Vorsicht walten lassen und gegebenenfalls die Materialien testen, mit denen sie arbeiten. Denn selbst Experten können nicht erkennen, ob die Baustoffe belastet sind oder nicht. Da jedoch die Chancen bei älteren Gebäuden sehr hoch sind, sollten Sie in jedem Fall für eine entsprechende Absicherung sorgen.
Wo liegen heute noch Gefahren für die Berufsgruppe?
Die Gefahren für die Berufsgruppe der Bodenleger liegen vor allem im immer noch vorhandenen Sanierungsstau in Deutschland begründet. Auch wenn asbesthaltige Stoffe seit annähernd 30 Jahren verboten sind, gibt es immer noch sehr viel Baubestand, welcher nicht saniert wurde. Das bedeutet, dass vor allem beim Entfernen von alten Bodenbelägen schnell Gefahren entstehen können, da in vielen alten Bodenbelägen schwach gebundene Asbestprodukte verwendet wurden. Das bedeutet unter anderem, dass bereits kleinste Schäden oder Erschütterungen genügen, um eine riesige Anzahl an Fasern auszustoßen und somit eine Gefahr für die Gesundheit darzustellen. Da Bodenleger bei der Arbeit zudem mit dem Kopf sehr nah an den Arbeitsmaterialien sind, ist eine Gefahr in jedem Fall gegeben. Daher liegen die Gefahren häufig unerkannt unter unsanierten Böden und können somit zu einer wirklich unangenehmen Überraschung werden. Vor allem, da man den Baustoffen nicht ansieht, ob diese mit Asbest versetzt sind, oder nicht.
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Wie kann das Asbestrisiko gesenkt werden?
Das Asbestrisiko lässt sich auf zwei einfache Arten senken. Zum einen können Bodenleger während der Arbeitszeit durchgängig Schutzkleidung tragen und einen Atemschutz verwenden. Dies ist allerdings weder sonderlich praktisch noch zielführend, vor allem, da der Umgang mit der Schutzausrüstung gelernt werden muss. Daher ist die zweite Methoden in der Regel deutlich komfortabler und einfacher. Denn es gibt mittlerweile einfache Tests für Asbest, welche auch von Laien genutzt werden können. Dabei entnehmen Sie eine Materialprobe, beispielsweise aus dem Bodenbelag oder dem darunter liegenden Estrich und lassen diese in einem Labor untersuchen. So wissen Sie sofort, ob die Materialien Asbest enthalten. Ist dies der Fall, sollten Sie die Arbeit auf keinen Fall beginnen, sondern diesen Fund melden. Denn Arbeiten mit asbesthaltigen Stoffen dürfen nur zertifizierte Fachkräfte durchführen. So können Sie sich und Ihre Gesundheit am effektivsten schützen.
Denken Sie in jedem Fall daran bei der Entnahme einer Materialprobe ebenfalls eine passende Schutzausrüstung anzulegen. Denn vor allem bei schwach gebundenen Asbestprodukten kann es bei der Entnahme der Probe zu einer Freisetzung von Asbestfasern kommen. In vielen Unternehmen werden solche Tests mittlerweile regelmäßig vor Beginn aller Arbeiten durchgeführt, um das Risiko für die Mitarbeiter zu senken. Sprechen Sie gegebenenfalls mit Ihrem Vorgesetzten, um solche Tests auch in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Denn gesunde Mitarbeiter sollten die relativ geringen Kosten eines solchen Tests wert sein.
Wie kann man sich bezüglich des Asbest-Risikos weiterbilden?
Eine Weiterbildung im Bereich Asbest-Risiko ist möglich und sinnvoll. Es gibt verschiedene Weiterbildungen nach TRGS 519, welche Sie mit dem korrekten Umgang mit dem Gefahrstoff Asbest vertraut machen. In vielen Betrieben bezahlt das Unternehmen sogar eine solche Fortbildung, da solche Spezialisten im Unternehmen die Bandbreite an Möglichkeiten deutlich erhöhen. Doch auch wenn der Arbeitgeber diese Weiterbildung nicht bezahlt, können wir Ihnen einen sogenannten „Asbestschein“ ans Herz legen. Denn mit einem solchen Schein verbessern Sie Ihre Lage auf dem Arbeitsmarkt deutlich, da noch immer sehr viele Häuser mit Asbest belastet sind und Spezialisten für den Umgang mit Asbest dementsprechend gefragt sind. Sie können somit durch diese Fortbildung Ihre beruflichen Chancen als Bodenleger nochmals deutlich verbessern und eventuell einen deutlich besser bezahlten Job erreichen.
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Werden Asbestose u.a. Folgen als Berufskrankheit anerkannt?
Der regelmäßige Kontakt mit Asbest und asbesthaltigen Stoffen ist eine Gefahr für die Gesundheit, wenn keine Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Denn die feinen Asbestfasern sind so klein und leicht, dass sie lungengängig eingeatmet werden können und sich dann in der Lunge festsetzen. Krankheiten wie die Asbestose und viele weitere Erkrankungen des Atemapparats werden mit diesen Fasern in Verbindung gebracht. Wenn Sie als Bodenleger unter einer solchen Erkrankung leiden, können Sie diese Erkrankung in der Regel als Berufskrankheit anerkennen lassen. Die Kassen haben festgelegt, dass der Beruf des Bodenlegers zu den besonders gefährdeten Berufen gehört und dementsprechend die Anerkennung als Berufskrankheit forciert. Die meisten Ärzte sind darüber hinaus ebenfalls bestens informiert und können Sie in einem solchen Fall beraten. Sie sollten auf keinen Fall darauf verzichten eine solche Erkrankung als Berufskrankheit zu deklarieren. Sprechen Sie am besten mit Ihrem zuständigen Arzt über diese Möglichkeiten und über eine klare Diagnose.
Quellen:
- https://www.berufskrankheiten.de/wp-content/uploads/2016/08/mueschBerufskrankheiten.pdf
- https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-519.html
- https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/chemische-stoffe/asbest#welche-produkte-und-baustoffe-konnen-asbest-enthalten-und-welche-sind-besonders-problematisch