Tischler

Tischler sind eine Berufsgruppe, welche nicht direkt mit Asbest in Kontakt kommen müssen. Dennoch gibt es viele Tischler, die im Laufe ihrer Arbeit mit asbesthaltigen Stoffen arbeiten müssen, weil diese bei Sanierungen oder Renovierungen auch in der heutigen Zeit nicht vermieden werden können. Wir zeigen Ihnen, wo Tischler häufig mit asbesthaltigen Stoffen in Kontakt kommen, wie Sie sich schützen können und welche Folgen der regelmäßige Kontakt mit Asbest haben kann.

Wo kommen Tischler mit Asbest in Kontakt?

In der heutigen Zeit kommen Tischler, welche rein in der Produktion arbeiten, überhaupt nicht mehr mit Asbest in Kontakt. Doch nur wenige Tischler arbeiten ausschließlich in der Produktion. Viel häufiger werden die produzierten Teile auch beim Kunden verbaut oder bereits verbaute Holzelemente vor Ort aufbereitet oder demontiert. Und bei älteren Häusern besteht genau hier der Gefahrenpunkt. Denn bei den verschiedenen Tischlerarbeiten, welche direkt an der Bausubstanz eines Hauses erfolgen, kann ein Kontakt mit Asbest leider nicht ausgeschlossen werden. Denn noch immer sind sehr viele Gebäude in Deutschland mit dem gesundheitsgefährdenden Stoff verseucht und noch nicht vollständig saniert. Daher gilt es in jedem Fall vorsichtig zu sein und die Materialien vor Ort gegebenenfalls zu testen.

Wo liegen heute noch Gefahren für die Berufsgruppe?

In der heutigen Zeit liegen die Gefahren für Tischler vor allem im Bereich der Renovierungen und Sanierungen. Denn in vielen Gebäuden älteren Baujahrs wurden sehr viele unterschiedliche Asbestprodukte verwendet, welche unter anderem bei der Entfernung anderer Baustoffe zum Vorschein kommen können. Vor allem im Bereich der Dämmung, aber auch in Bodenbelägen und Decken kann einer erhebliche Menge an Asbest vorhanden sein, vor der Sie sich während der Arbeit in jedem Fall schützen müssen. Egal ob Sie die Wandvertäfelung eines alten Gebäudes entfernen oder ausbessern, oder ob Sie an einem Dachstuhl arbeiten, in jedem Fall sollten Sie bei Gebäuden mit einem Baujahr vor 1993 besondere Vorsicht walten lassen. Denn erst im Jahr 1993 wurde Asbest als Baustoff in ganz Deutschland und Europa verboten. Daher sind ältere Gebäude mit einem schlechten Sanierungszustand immer als potenzielle Gefahr einzuordnen.

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Wie kann das Asbestrisiko gesenkt werden?

Das Asbestrisiko zu senken ist nicht unbedingt einfach. Denn asbesthaltige Stoffe sind nicht auf den ersten Blick zu erkennen und selbst Experten können nicht sofort sagen, ob die Stoffe gefährlich sind oder nicht. Aus diesem Grund gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten sich zu schützen. Zum einen können Sie als Tischler bei Sanierungen und Renovierungen nur mit Schutzausrüstung arbeiten. Dies ist nicht nur unpraktisch, sondern in Teilen auch sehr herausfordernd. Zudem muss auch der korrekte Umgang mit der entsprechenden Ausrüstung gelernt werden. Daher ist diese Option nur in Einzelfällen sinnvoll.

Effektiver ist es vor Beginn der Arbeiten die verschiedenen Materialien zu untersuchen und diese testen zu lassen. Es gibt mittlerweile gut nutzbare Tests für Heimanwender, welche Sie auch als Laie problemlos anwenden können. Hierfür entnehmen Sie einfach aus den verschiedenen Materialien auf der Baustelle eine kleine Materialprobe. Diese kann anschließend im Labor untersucht werden. Somit kann ausgeschlossen werden, dass diese Materialien Asbest enthalten. Denken Sie allerdings in jedem Fall daran, dass Sie sich bei der Entnahme der Probe selbst schützen sollten. Denn bei den verschiedenen Materialien kann bei der Probenentnahme bereits eine erhebliche Menge an Asbestfasern ausgestoßen werden.

Sollte bei einem solchen Test eine Asbestbelastung festgestellt werden, sollten Sie die Arbeiten nicht beginnen. Denn der Umgang mit dem Gefahrstoff Asbest ist ausschließlich sachkundigen Personen und Unternehmen gestattet. Dies ist genauer in der TRGS 519 definiert. Daher sollte in einem solchen Fall ein zertifiziertes Fachunternehmen mit der Asbestsanierung beauftragt werden, ehe Sie Ihren eigentlichen Auftrag abschließen können.

Wie kann man sich bezüglich des Asbest-Risikos weiterbilden?

Als Tischler erscheint es auf den ersten Blick eventuell komisch, sich im Bereich des Umgangs mit Asbest weiterbilden zu wollen. Doch eine solche Weiterbildung ist in jedem Fall zu empfehlen, wenn Sie regelmäßig bei Sanierungen und Renovierungen tätig sind und sich selbst und Ihre Mitarbeiter schützen möchten. Allerdings bezahlen aktuell nur sehr wenige Arbeitgeber für Tischler eine Fortbildung im Bereich Asbest. Der sogenannte „Asbestschein“ nach TRGS 519 ist dementsprechend eine Leistung, welche Sie in den meisten Fällen selbst bezahlen müssen. Im Verlauf der Fortbildung lernen Sie nicht nur die verschiedenen Erscheinungsformen von Asbest kennen, sondern lernen auch den fachgerechten Umgang mit dem Material und den Schutz vor dessen Gefahren. Aus diesem Grund raten wir auch jedem Tischler grundsätzlich zu einer solchen Weiterbildung. Denn diese bietet Ihnen zwei Vorteile.

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Zum einen können Sie sich mit dem dort erworbenen Wissen besser und effektiver schützen und somit Ihre Gesundheit erhalten. Auf der anderen Seite verbessern Sie mit dieser Weiterbildung auch Ihre Chancen am Arbeitsmarkt. Denn dank des Sanierungsstaus in Deutschland gibt es noch sehr viele Immobilien mit einer hohen Asbestbelastung. Das bedeutet, dass Spezialisten in diesem Bereich sehr gefragt sind und Sie somit Ihre beruflichen Chancen durch eine solche Weiterbildung spürbar verbessern können. Denn Firmen für die Asbestsanierung suchen in der Regel ausgebildete Spezialisten der unterschiedlichen Gewerke für die jeweils anliegenden Aufgaben.

Werden Asbestose u.a. Folgen als Berufskrankheit anerkannt?

Das große Problem für Tischler ist, dass diese nicht zwingend und nicht regelmäßig mit Asbest in Kontakt kommen und es daher keine direkte Anerkennung von Krankheiten wie Asbestose als Berufskrankheit gibt. Allerdings sind die medizinischen Möglichkeiten in den letzten Jahren und Jahrzehnten deutlich besser geworden, sodass Ärzte immer genauer definieren können, durch welche Stoffe die vorliegenden Erkrankungen ausgelöst wurden. Dementsprechend lässt sich somit ein medizinischer Nachweis führen, da unter anderem asbesttypische Ablagerungen in der Lunge durch verschiedene Verfahren sichtbar gemacht werden können. Lässt sich ein solcher Nachweis führen, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt darum kämpfen, diese Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Hier stellen sich die Kassen in der Regel auch nicht quer, da der Nachweis direkt durch den Mediziner erfolgt. Daher stehen Ihre Chancen relativ gut, auch als Tischler eine Asbestose oder eine ähnliche Krankheit des Atemapparats als Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Besprechen Sie diese Möglichkeiten in jedem Fall mit Ihrem zuständigen Arzt und lassen Sie sich von diesem beraten. So stehen Ihre Chancen am besten.

Quellen: