Zimmerer und Asbest

Zimmerer sind Handwerker, welche vor allem vor Ort beim Kunden tätig sind und dort viele unterschiedliche Arbeiten übernehmen. Wir zeigen Ihnen, warum Zimmerer auch heute noch regelmäßig mit Asbest in Berührung kommen und wie gefährlich dies sein kann. Wir klären auf, wie Sie die Gefahren minimieren und sich zielgerichtet fortbilden können.

Wo kommen Zimmerer mit Asbest in Kontakt?

Die meisten Zimmerer arbeiten für die unterschiedlichen Projekte sowohl bei gewerblichen als auch bei privaten Kunden. Da dabei unter anderem auch Arbeiten an Wänden, Decken und Böden vorgenommen werden, kann man dort sehr schnell mit alten und teilweise beschädigten Baumaterialien in Kontakt kommen. Bei älteren Gebäuden können diese Materialien sehr häufig auch Asbest enthalten, was allerdings nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist. Auch bei der Entsorgung alter Holzmaterialien, an welchen in Teilen eben dieser Bauschutt anhaftet, kann es somit zu einer Gefährdung kommen. Daher ist es für Zimmerer besonders wichtig zu wissen, ob auf einer Baustelle eine Asbestgefährdung vorliegt.

Wo liegen heute noch Gefahren für die Berufsgruppe?

Die großen Gefahren lauern für Zimmerer in der Regel unentdeckt bei den Arbeiten bei ihren Auftraggebern. Denn egal ob im Innen- oder im Außenbereich, häufig lassen sich asbesthaltige Baustoffe nicht auf den ersten Blick erkennen. Werden diese bei den Arbeiten beschädigt oder manchmal auch nur bewegt, können sehr viele feine Asbestfasern freigesetzt werden. Diese Fasern sind so klein und leicht, dass sie nicht nur sehr lange in der Luft schweben, sondern auch eingeatmet und verschluckt werden können. Die Fasern können sich somit in Lunge, Magen und auch Darm festsetzen und dort für Erkrankungen sorgen. Da diese Krankheiten oftmals erst viele Jahre nach der Exposition auftreten, ist es wichtig sich von vornherein zu schützen und das Asbestrisiko so weit wie nur möglich zu senken.

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Wie kann das Asbestrisiko gesenkt werden?

Da Arbeiten mit asbesthaltigen Stoffen strengen Regeln unterliegen, dürfen diese unter anderem ohne einen entsprechenden Sachkundenachweis nicht durchgeführt werden. Das Problem liegt meist darin, dass diese Stoffe nicht einfach zu erkennen sind. Selbst Experten können mit bloßem Auge nicht feststellen, ob einer der verwendeten Baustoffe Asbest enthält. Sie müssen also im Optimalfall vor Beginn der Arbeiten beurteilen können, ob Sie mit Ihrer Fachkenntnis diese Arbeiten überhaupt übernehmen dürfen. Hier helfen insgesamt drei einfache Methoden. Zum einen spielt das Alter der Immobilie, an oder in der Sie arbeiten, eine wichtige Rolle. Wurde diese Immobilie nach dem Jahr 1993 erbaut, können Sie sicher sein, dass keine asbesthaltigen Baustoffe mehr verwendet wurden. Denn im Jahr 1993 wurde Asbest als Baustoff in ganz Deutschland und auch in Europa flächendeckend verboten. Bei älteren Gebäuden ist es nicht so einfach. Hier können zwei Testverfahren helfen, um das Asbestrisiko zu senken.

Einfache Testverfahren schaffen Sicherheit

Zum einen können Sie einen sogenannten Staubtest nutzen, um zu überprüfen, ob die Räume, in denen Sie arbeiten sollen, sicher sind. Dazu nehmen Sie mit einem speziellen Klebeband den Staub auf einer ebenen Fläche im Raum ab und lassen dieses Klebeband im Labor untersuchen. Wird dort Asbest gefunden, dann ist die Raumluft bereits mit dem Material kontaminiert und Sie sollten die Räume nicht mehr ohne die korrekte Schutzausrüstung betreten. In einem solchen Fall sollte immer ein spezialisiertes Unternehmen mit entsprechender Sachkunde herangezogen werden.

Beim zweiten Testverfahren handelt es sich um eine Materialprobe. Sie entnehmen eine kleine Probe von den Materialien, welche Sie auf der Baustelle entfernen wollen. Auch diese Probe wird im Labor untersucht und analysiert. Wenn kein Asbest in den Materialien vorhanden ist, können Sie wie gewohnt und gehabt in aller Ruhe arbeiten. Wird jedoch in der Materialprobe Asbest nachgewiesen, dürfen Sie die Arbeiten nach TRGS 519 nicht fortsetzen. Denn Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien sind nur sachkundigen Firmen erlaubt. Hier muss dann zunächst eine Asbestsanierung durchgeführt werden, ehe Sie als Zimmerer Ihre Arbeit wieder aufnehmen können.

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Einfache Testverfahren, welche ohne Probleme schnell und einfach eingesetzt werden können, sorgen somit für Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Arbeitskollegen. Dank der einfachen Tests müssen Sie sich keinen unkalkulierten Risiken aussetzen und können dennoch Ihre Arbeit schnell und zuverlässig erledigen.

Wie kann man sich bezüglich des Asbest-Risikos weiterbilden?

Eine spezifische Weiterbildung für Zimmerer im Bereich des Asbest-Risikos gibt es nicht. Allerdings gibt eine ganze Reihe von Schulungen nach TRGS 519, welche auch Zimmerern offenstehen und welche umgangssprachlich gerne als Asbestschein bezeichnet werden. Im Rahmen dieser Weiterbildung erfahren Sie nicht nur in welchen Stoffen und Baumaterialien überall Asbest enthalten sein kann, sondern erfahren auch, wie der korrekte Umgang mit diesen Gefahrstoffen abzulaufen hat. Sie lernen zusätzlich, wie und mit welchen Maßnahmen Sie sich schützen, wie die Baustellen bei einer Asbestsanierung geschützt werden müssen und welche Meldungen vor den Arbeiten zu erfolgen haben.

In vielen Unternehmen bezahlt das Unternehmen für seine Mitarbeiter diese Fortbildungen, da nur mit einem solchen Asbestschein der Sachkundenachweis entsteht, welcher für Arbeiten wie die Asbestsanierung notwendig ist. Wenn Ihr Unternehmen diese Weiterbildung nicht finanziert, kann es sich dennoch lohnen, die Fortbildung nach TRGS 519 zu machen. Denn mit einem solchen Sachkundenachweis verbessern Sie Ihren Marktwert auf dem Stellenmarkt deutlich. Der Sanierungsstau im Bereich Asbest ist in Deutschland so hoch, dass Sie mit einem solchen Nachweis in der Regel deutlich schneller einen besseren Job finden können. Denn viele Unternehmen im Bereich der Asbestsanierung suchen händeringend nach fachkräftigen Mitarbeitern der unterschiedlichen Gewerke. Als Zimmerer mit Asbestschein stehen Sie also auf dem Arbeitsmarkt hervorragend da und können sich sehr häufig den Arbeitgeber aussuchen.

Werden Asbestose u. a. Folgen als Berufskrankheit anerkannt?

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Arbeitsbedingungen, mit denen Zimmerer zu kämpfen haben, gibt es eine ganze Reihe unterschiedlicher Krankheiten, welche als Berufskrankheit anerkannt werden. Darunter fallen auch die in Zusammenhang mit Asbest entstehenden Krankheiten wie die Asbestose. Wichtig ist dabei vor allem der Nachweis, dass Sie in Ihrem Handwerk vor allem im Bereich der Kundenarbeiten tätig waren. Hier bietet es sich an gemeinsam mit dem eigenen Arzt das weitere Vorgehen zu besprechen, damit Sie in den Genuss der Vorteile der anerkannten Berufskrankheit kommen. Im schlimme einer schweren Erkrankung kann es einen erheblichen Unterschied ausmachen, ob eine anerkannte Berufskrankheit vorliegt.

Quellen