Asbestsanierung in Bremen

Steht bei Ihnen eine Asbestsanierung in Bremen vor der Tür? Dann sollten Sie einige Punkte in jedem Fall beachten. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei diesen Arbeiten ankommt, welche Planungsschritte notwendig sind und wie Sie die Arbeiten nach deren Abschluss am besten kontrollieren können. So können Sie die Asbestsanierung in Bremen sicher und zuverlässig durchführen lassen.

Wer ist für eine Asbestsanierung in Bremen zuständig?

Zuständig ist immer der Besitzer der Immobilie. Das bedeutet, dass Sie in der Verantwortung stehen, falls Ihnen die Immobilie gehören sollte. Wohnen Sie allerdings in einem Haus oder in einer Wohnung zur Miete, liegt die Verantwortung bei Ihrem Vermieter. Dieser müsste dann gegebenenfalls die Asbestsanierung in Bremen in Auftrag geben. Allerdings dürfen Sie nicht in jedem Fall erwarten, dass der Vermieter bei einem Asbestfund sofort tätig wird. Hierbei spielen die unterschiedlichen Varianten der asbesthaltigen Baustoffe eine wichtige Rolle. Denn die fest gebundenen Asbestprodukte sind in der Regel kein großes Sicherheitsrisiko, da die Asbestfasern in diesen Produkten fest eingebunden sind und sich nicht leicht lösen können. In einem solchen Fall kann der Vermieter also die Sanierung auch aufschieben und die Asbestsanierung in Bremen zu einem Zeitpunkt durchführen, an dem weitere Sanierungsmaßnahmen geplant sind.

Anders sieht es aus, wenn schwach gebundene Asbestprodukte gefunden wurden. Denn diese sind in ihrer Struktur in der Regel deutlich schwächer und somit gefährlicher. Hier können leichte Schäden oder auch Erschütterungen dazu führen, dass direkt eine große Anzahl an Asbestfasern ausgestoßen werden. Dies kann unter anderem eine Gesundheitsgefahr für Sie darstellen. In einem solchen Fall muss der Vermieter nicht nur sofort eine Asbestsanierung in Bremen durchführen lassen, sondern zudem auch in der Regel für eine alternative Unterkunft sorgen. Da dies allerdings immer unterschiedlich bewertet werden muss, raten wir in diesem Fall einen Fachanwalt oder einen Mieterverein zu kontaktieren, welche Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

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Wo muss man eine Asbestsanierung in Bremen anmelden?

Eine Asbestsanierung in Bremen muss immer im Vorfeld angemeldet werden. Dabei spielen die Fristen eine wichtige Rolle. So sind unter anderem die Vorschriften sehr genau definiert. Die Anmeldung muss beim Gesundheitsamt Bremen – Bürgerberatung Umwelthygiene immer 14 Tage vor Beginn der Arbeiten angemeldet werden. Zudem müssen die zuständigen Fachfirmen diese Arbeiten unter anderem auch der zuständigen Handwerkskammer melden. Dies ist wichtig, da bei verschiedenen Arbeiten unter anderem Auflagen erfüllt werden müssen. Die Meldung ist zudem verpflichtend und wird in der Regel von den beauftragten Fachunternehmen durchgeführt. Dennoch sollten Sie als Auftraggeber und Bauherr diese Meldungen kontrollieren. Denn eine fehlende Meldung kann zu empfindlichen Strafen führen, für die Sie im schlimmsten Fall selbst geradestehen müssen. Daher ist es wichtig nur mit erfahrenen und sachkundigen Unternehmen eine Asbestsanierung in Bremen durchführen zu lassen.

Welche Risiken bestehen bei einer Asbestsanierung in Bremen?

Asbestsanierungen sind immer mit Risiken verbunden. Und zwar nicht nur für die durchführenden Arbeiter, sondern auch für die Anwohner und die Umwelt. Das liegt unter anderem daran, dass die Asbestfasern so klein und leicht sind und somit von der Luft sehr weit getragen werden können. Die Fasern sind zudem so klein, dass sie mit dem bloßen Auge nicht erkannt werden können. Sogar so klein, dass diese Fasern in die Lunge eindringen können, wenn Sie diese mit einatmen. Dabei setzen sich die Asbestfasern im Gewebe der Lunge ab und können dort verschiedene Krankheiten auslösen. Das gefährliche daran ist, dass diese Erkrankungen oftmals erst nach vielen Jahren sichtbar werden. Daher sollten Sie in jedem Fall vermeiden, ohne die entsprechende Schutzausrüstung eine Baustelle bei einer Asbestsanierung in Bremen zu betreten. Aus diesem Grund müssen die beauftragten Unternehmen auch verschiedene Sicherheitsvorkehrungen ergreifen.

Welche Sicherheitsvorkehrungen müssen bei einer Asbestsanierung in Bremen getroffen werden?

Welche Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden müssen ist laut TRGS 519 genau definiert. Der Umfang der Schutzmaßnahmen hängt dabei unter anderem von der Art der Arbeiten ab. Zum einen muss die Art der Asbeststoffe bestimmt werden. Denn die schwach gebundenen Asbestprodukte erfordern eine deutlich gründlichere Absicherung. Nicht nur bei der Arbeit selbst, sondern auch bei der Lagerung und der Entsorgung der Bauabfälle. Die fest gebundenen Asbestprodukte sind dementsprechend einfacher zu entsorgen und erfordern dementsprechend leichtere Schutzvorkehrungen.

Schwierig wird es immer dann, wenn Arbeiten an der Fassade oder dem Dachstuhl eines Hauses durchgeführt werden. In diesen Fällen muss verhindert werden, dass die Asbestprodukte in die Umwelt gelangen. Daher muss eine solche Baustelle großflächig mit Folie abgesichert werden. Grundsätzlich muss der Zugang zur Baustelle für Unbefugte verhindert werden. Warnschilder und auch eine Information der Anwohner sind in jedem Fall wichtige und geeignete Maßnahmen, die jedes Fachunternehmen ergreifen muss. Daher ist es wichtig, dass Sie nur sachkundige Unternehmen mit der Asbestsanierung in Bremen beauftragen, da nur diese die verschiedenen Vorschriften sicher einhalten können. Durch eine gezielte Absicherung der Baustelle und durch die Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung können die Arbeiten sicher und ohne Gefahren durchgeführt werden.

Wie kann man die Qualität einer Asbestsanierung überprüfen?

Wurde die Asbestsanierung in Bremen abgeschlossen, sollten Sie sich in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus wieder sicher fühlen können. Dennoch bleibt häufig ein mulmiges Gefühl, da man nie sicher sein kann, dass die Firmen die Arbeiten gründlich und fachgerecht durchgeführt haben. Denn auch die besten Mitarbeiter machen einmal Fehler und diese Fehler könnten in einem solchen Fall Ihre Gesundheit gefährden. Doch wie überprüft man diese Arbeiten richtig? Denn asbesthaltige Baustoffe können nicht mit dem Auge von anderen Baustoffen unterschieden werden. Doch zum Glück gibt es mittlerweile Lösungen, welche auch für Heimanwender nutzbar sind.

Effektive Tests auf Asbest geben Sicherheit

Insgesamt stehen zwei verschiedene Testverfahren zur Verfügung, mit denen Sie die Qualität der Arbeiten prüfen können. Zum einen können Sie mit einem Staubtest prüfen, ob bereits Asbestfasern in der Raumluft zu finden sind. Dabei nutzen Sie ein spezielles Klebeband, mit dem Sie den Staub im Raum aufnehmen. Da sich die Asbestfasern gemeinsam mit dem Hausstaub absetzen können, lässt sich der Staub gut analysieren. Die Analyse der Klebestreifen wird im Anschluss in einem Labor vorgenommen. Wenn bei diesem Testverfahren Asbestfasern gefunden werden, sollten Sie die Wohnung nicht mehr ohne Schutzausrüstung betreten und die Fachfirma zum Nacharbeiten auffordern.

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Der zweite Test ist eine Materialprobe. Bei dieser entnehmen Sie aus den verschiedenen Bausubstanzen kleine Proben, welche im Anschluss ebenfalls in einem Labor genauer untersucht werden. So lässt sich feststellen, ob in diesen Baustoffen Asbest enthalten ist. Wichtig ist, dass Sie sich bei der Materialprobe in jedem Fall selbst schützen. Durch einen guten Mundschutz und einem Schutz für die Augen und die Haut können Sie die Proben einfach entnehmen. Denn sollten Asbestfasern in den Stoffen vorhanden sein, könnten diese bei der Probenentnahme in die Luft freigesetzt werden.

Haben Sie beide Tests durchgeführt und es wurden keine Asbestfasern gefunden, können Sie beruhigt sein. In diesem Fall wurde die Asbestsanierung in Bremen fachgerecht und umfassend durchgeführt. So fühlen Sie sich in Ihren vier Wänden wieder sicher.

Quellen: