Asbestsanierung in Hamburg – alles auf einen Blick

Asbestsanierung in Hamburg – das sollten Sie wissen

Asbest ist in Hamburg noch immer ein großer Problem. Da viele Bauten der Stadt aus den Jahrzehnten stammen, in denen Asbest als Baustoff zugelassen war, sind noch immer viele Objekte belastet. Dementsprechend häufig müssen Asbestsanierungen in Hamburg durchgeführt werden. Wir zeigen Ihnen, welche Punkte dabei zu beachten sind und worauf Sie unbedingt Wert legen sollten.

Wer ist für eine Asbestsanierung in Hamburg zuständig?

Bei öffentlichen Gebäuden und Gebäuden im Besitz der öffentlichen Hand ist die Stadt Hamburg für die Asbestsanierung in Hamburg verantwortlich. Bei Mietwohnungen oder auch bei Immobilien im Privateigentum ist immer der Besitzer der Immobilie für diese verantwortlich. Das bedeutet unter anderem, dass Sie eine Asbestbelastung einer Wohnung oder eines Hauses zunächst einmal dem Vermieter beziehungsweise Besitzer anzeigen müssen. Dieser muss allerdings nur dann sofort tätig werden, wenn eine tatsächliche Gesundheitsgefährdung vorliegt. Wenn also bereits bei der Testung festgestellt wird, dass in der Wohnung sehr hohe Konzentrationen von Asbestfasern in der Atemluft vorhanden sind, muss der Vermieter sofort handeln und Ihnen eine Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen.

Die Arbeiten müssen in diesen Fällen schnellstmöglich angezeigt und durchgeführt werden. Wenn es sich allerdings um fest gebundenen Asbest handelt, welcher beispielsweise in Fensterbänken oder in Blumenkästen zum Einsatz kam und welcher keine aktive Gesundheitsgefährdung darstellt, muss der Vermieter nicht direkt nach einer Meldung aktiv werden, sondern kann die Asbestsanierung in Hamburg auch im Zuge einer ohnehin fälligen Renovierung oder Sanierung durchführen lassen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie als Mieter bei einem Verdacht einen Asbesttest durchführen lassen, um sich gesundheitlich abzusichern und um die Ansprüche gegenüber dem Vermieter zu dokumentieren.

Wo muss ich eine Asbestsanierung in Hamburg anmelden?

Wenn eine Asbestsanierung in Hamburg durchgeführt werden soll, muss diese im Vorfeld angezeigt werden. Denn alle Arbeiten mit Asbest stellen eine potenzielle Gesundheitsgefahr sowohl für die durchführenden Arbeiter als auch für das Umfeld der Arbeiten dar. Aus diesem Grund müssen in Hamburg alle Arbeiten mit mindestens sieben Tagen Vorlaufzeit beim zuständigen Amt für Arbeitsschutz angezeigt werden. Die Anzeige wird in der Regel durch die durchführenden Betriebe unternommen. Als Immobilienbesitzer, welcher die Arbeiten beauftragt hat, können Sie die Anzeigepflicht ebenfalls nicht umgehen. Allerdings genügt es, wenn diese Anzeige durch die zuständigen Fachbetriebe unter Nachweis erfolgt. Sie sollten in jedem Fall kontrollieren und sich nachweisen lassen, ob der entsprechend von Ihnen beauftragte Fachbetrieb den Anweisungen nachgekommen ist. Denn je nach Art der Arbeit und je nach Umfang der anstehenden Asbestsanierung in Hamburg kann das Amt für Arbeitsschutz unter anderem bestimmte Auflagen verlangen und diese auch auf der Baustelle kontrollieren. Daher ist es in jedem Fall sinnvoll die Einhaltung der Regeln in jedem Fall zu kontrollieren und ausschließlich zertifizierte Fachbetriebe mit der Asbestsanierung in Hamburg zu beauftragen.

Welche Risiken bestehen bei einer Asbestsanierung in Hamburg

Bei allen Arten von Asbestsanierungen müssen die unterschiedlichsten Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Dies liegt unter anderem an den Eigenschaften der Asbestfasern. Denn die Fasern sind so klein, dass sie mit dem bloßen Auge nicht ersichtlich sind und können somit tief ins Lungengewebe eindringen. Zudem sind die Fasern so fein und leicht, dass diese weite Strecken überwinden können, wenn diese nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen gebunden werden. Unter anderem können die Asbestfasern die unterschiedlichsten Krebserkrankungen und Lungenleiden auslösen und somit zu einer spürbar erhöhten Sterblichkeit führen.

Aus diesem Grund sollten Sie eine Asbestsanierung in Hamburg nicht in Eigenregie durchführen, sondern für die Asbestsanierung ausschließlich zertifizierte Fachbetriebe beauftragen, welche die hohen Sicherheitsanforderungen einhalten und somit für die Sicherheit der Arbeiter und des gesamten Umfelds sorgen. Selbst kleine Arbeiten in den eigenen vier Wänden können problematisch sein, wenn diese stark mit Asbest belastet sind. Aus diesem Grund ist es vor allem in Hamburg wichtig, gegebenenfalls die Asbestbelastung von Baubereichen zu prüfen und einen passenden Asbesttest zu verwenden, um Schäden an Ihrem Körper und an Ihrer Gesundheit zu vermeiden.

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Welche Sicherheitsvorkehrungen müssen bei einer Asbestsanierung in Hamburg getroffen werden?

Damit eine Asbestsanierung in Hamburg durchgeführt werden kann, müssen umfassende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Denn bei der Sanierung werden in der Regel größere Mengen der gesundheitsgefährdenden Asbestfasern freigesetzt. Der Umfang der Sicherheitsmaßnahmen hängt dabei immer von der Art der Asbestsanierung ab.

Bei Arbeiten am Dach oder an der Fassade muss in der Regel ein Gerüst um das gesamte Gebäude gespannt werden, welches mit Folien abgehangen wird. Somit kann verhindert werden, dass die gefährlichen Fasern an die Umluft gelangen. Doch auch bei Arbeiten in Innenräumen sind sowohl der Schutz der arbeitenden Personen als auch des Umfelds zu beachten. So müssen unter anderem umfassende Warnschilder aufgestellt werden. Auch die Nachbarn müssen über die Arbeiten informiert werden, sodass diese beispielsweise Fenster und Türen geschlossen halten. Da die Arbeiten immer mit einem enormen Aufwand verbunden sind, kann sich eine Asbestsanierung über einen langen Zeitraum hinziehen. Bei Asbestarbeiten im Innern von Wohnungen kann es notwendig sein die Wohnung für den Zeitraum der Arbeiten zu räumen. Bei Mietwohnungen muss der Vermieter in einem solchen Fall für eine Ersatzunterkunft sorgen.

Auch die entstehenden Abfälle bei einer Asbestsanierung in Hamburg müssen sorgfältig und vor allem sicher aufbewahrt und im Anschluss fachgerecht entsorgt werden. Vor allem bei leicht gebundenen Asbeststoffen kann es unter anderem notwendig sein die Materialien dauerhaft zu durchfeuchten, um eine Abgabe der Asbestfasern in die umgebende Luft zu verhindern. Auch hier gibt es arbeitsschutzrechtliche Vorgaben, welche von den ausführenden Unternehmen einzuhalten sind.

Wie kann man die Qualität einer Asbestsanierung überprüfen?

Für den Laien ist es schwierig die Qualität der durchgeführten Arbeiten zu überprüfen. Dennoch sollte man sich auch bei zertifizierten Firmen nach einer Asbestsanierung in Hamburg die Arbeiten überprüfen.

Hierzu eignet sich vor allen Dingen eine Staubprobe, bei der festgestellt wird, ob die Luft oder die Umgebung noch mit Asbestfasern nach der Sanierung belastet ist. Falls Asbestfasern gefunden werden, sollte vom Betrieb ein Nachweis erbracht werden, dass die Arbeiten auch wirklich zufriedenstellend ausgeführt wurden.

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Da die Tests zuverlässig sind und von zertifizierten Laboren durchgeführt werden, sind die Ergebnisse für Sie ein guter Anhaltspunkt, ob Sie die Wohnung weiterhin gefahrlos nutzen können und ob die Arbeiten erfolgreich abgeschlossen wurden.

Quellen