Asbestsanierung in Karlsruhe

Planen Sie eine notwendige Asbestsanierung in Karlsruhe, ist es wichtig, sich mit dem korrekten Vorgehen zu beschäftigen. Wir verraten Ihnen, worauf es bei der Planung und der Durchführung dieser Arbeiten ankommt. Zudem zeigen wir, wie Sie die Qualität einer Asbestsanierung in Karlsruhe auch als Laie ganz einfach überprüfen können.

Wer ist für eine Asbestsanierung in Karlsruhe zuständig?

Zuständig für die Asbestsanierung in Karlsruhe ist immer der Besitzer der Immobilie. Bei städtischen Immobilien somit die Stadt Karlsruhe. Wenn Ihnen die Immobilie gehört, müssen Sie auch die Asbestsanierung in Karlsruhe in Auftrag geben und bezahlen. Anders liegt die Situation, wenn Sie nur Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind. In diesem Fall steht Ihr Vermieter in der Verantwortung eine Asbestsanierung in Karlsruhe durchführen zu lassen.

Doch nicht jede Asbestbelastung führt zu einer sofortigen Asbestsanierung in Karlsruhe. Denn vor allem bei den fest gebundenen Asbestprodukten geht von diesen in der Regel nur eine sehr geringe Gefahr aus. Die Asbestfasern sind im Material so gut eingebunden, dass diese in der Regel nicht austreten können. Hier kann sich der Vermieter Zeit lassen und die Sanierung zu einem späteren Zeitpunkt durchführen und somit beispielsweise die Asbestsanierung in Karlsruhe in allen Wohneinheiten gleichzeitig durchführen lassen.

Bei schwach gebundenen Asbestprodukten ist die Lage meist anders. Hier können kleine Schäden bereits genügen, um sehr viele Asbestfasern auszustoßen. In diesen Fällen muss der Vermieter nicht nur sofort eine Sanierung durchführen lassen, sondern zudem auch noch für eine sichere Unterkunft der Mieter sorgen. Hier raten wir in jedem Fall dazu, dies mit einem Fachanwalt oder einem Mieterverein zu besprechen, damit ihre Rechte in jedem Fall gewahrt bleiben.

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Wo muss man eine Asbestsanierung in Karlsruhe anmelden?

Laut TRGS 519 gibt es bestimmte Prozedere, welche bei einer Asbestsanierung in Karlsruhe einzuhalten sind. Dazu gehört unter anderem auch die Anmeldung der Arbeiten bei den zuständigen Stellen. Neben dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe sollte unter anderem auch die zugehörige Handwerkskammer von den arbeitenden Unternehmen informiert werden. Wichtig ist dabei, dass die Meldungen mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten erfolgen muss. Dieser zeitliche Abstand ist wichtig, damit die zuständigen Ämter gegebenenfalls behördliche Auflagen festlegen und durchsetzen können.
Die Meldung erfolgt in der Regel direkt über die zuständigen Fachfirmen. Sie als Bauherr sollten allerdings daran denken, diese Meldungen zu kontrollieren, da Sie ansonsten in die Pflicht genommen werden können. Da fehlende Meldungen unter Umständen zu teuren Strafen führen, ist eine Kontrolle in den meisten Fällen unumgänglich.

Welche Risiken bestehen bei einer Asbestsanierung in Karlsruhe?

Eine Asbestsanierung in Karlsruhe birgt verschiedene Gefahren sowohl für die Arbeiter auf der Baustelle als auch für das Umfeld. Denn der Gefahrstoff Asbest ist aus sehr guten Gründen seit vielen Jahren in Deutschland und Europa verboten. Denn die feinen Asbestfasern und ihre Bruchstücke können sich aus manchen Baustoffen sehr einfach lösen und fliegen dann in der Raumluft umher. Da diese Fasern mit dem bloßen Auge nicht erkennbar und zudem lungengängig sind, gibt es eine enorme Gefahr, diese Fasern einzuatmen. Diese setzen sich dann in der Lunge fest und können verschiedene Krankheiten hervorrufen. Besonders heimtückisch ist daran, dass viele der Krankheiten erst nach vielen Jahren sichtbar werden und nur sehr schwer behandelt werden können. Daher ist es wichtig, dass nicht nur ein adäquater Arbeitsschutz getragen wird, sondern auch die Sicherheitsvorkehrungen zu den Arbeiten und den Asbeststoffen passen.

Welche Sicherheitsvorkehrungen müssen bei einer Asbestsanierung in Karlsruhe getroffen werden?

Welche Sicherheitsvorkehrungen bei einer Asbestsanierung in Karlsruhe getroffen werden müssen, ist im TRGS 519 exakt definiert. Dabei spielen unter anderem die Größe der Baustelle, die verwendeten Baumaterialien, aber auch der Ort der Arbeiten eine wichtige Rolle. Am einfachsten lassen sich Bauarbeiten in Innenräumen absichern. Wird hier beispielsweise der Fußbodenbelag aus asbesthaltigen Stoffen entfernt, lässt sich die Baustelle sehr gut abgrenzen. So muss die zuständige Fachfirma nur den Zutritt zur Baustelle begrenzen, für den notwendigen Arbeitsschutz sorgen und unter anderem die Nachbarn informieren. Auch Lagerung und Abtransport der asbesthaltigen Baustoffe ist klar definiert.

Schwieriger wird es, wenn Asbest und asbesthaltige Baustoffe im Außenbereich einer Immobilie eingesetzt wurden. Dachstuhl, Dämmung oder Fassade sind hier bekannte Kandidaten. In diesen Fällen muss sichergestellt werden, dass sich die freiwerdenden Asbestfasern nicht einfach in der Umwelt verteilen, sondern aufgefangen werden. Das Gebäude muss somit nicht nur eingerüstet werden, sondern das Gerüst wird zusätzlich mit einer dichten Folie umgeben.

Die große Menge an Auflagen und Sicherheitsvorkehrungen sorgen unter anderem dafür, dass die Asbestsanierung in Karlsruhe sicher durchgeführt werden kann, verlängern aber auch die Dauer der Arbeiten oftmals ungemein. Aus diesem Grund müssen Sie bei einer Asbestsanierung in Karlsruhe immer mit einer längeren Arbeitsdauer als bei anderen, vergleichbaren Aufgaben kalkulieren. Denn der Schutz des Umfelds und der Schutz der Arbeiter genießen bei diesen Arbeiten höchste Priorität.

Wie kann man die Qualität einer Asbestsanierung überprüfen?

Da Fehler bei der Asbestsanierung in Karlsruhe eine Gesundheitsgefahr für Sie darstellen können, sollten Sie die Arbeiten in jedem Fall überprüfen. Denn auch eine sachkundige Fachfirma kann einen Fehler machen und diesen nicht bemerken. Doch wie lässt sich die Asbestsanierung in Karlsruhe überprüfen, wenn man asbesthaltige Baustoffe nicht mit dem bloßen Auge erkennen kann? Hierzu gibt es zwei anerkannte Testverfahren, welche auch für den normalen Heimanwender zu nutzen sind.

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Sie können von den verschiedenen Baumaterialien in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus eine kleine Materialprobe entnehmen. Diese werden anschließend in einem Labor untersucht. Sollte der Baustoff Asbest enthalten, haben Sie das Ergebnis schriftlich vorliegen und können somit die Fachfirma zur Nacharbeitung bringen.
Wichtig ist, dass Sie sich bei der Probenentnahme selbst schützen. Denn bei manchen Baustoffen genügt es bereits eine Probe zu entnehmen, um viele Asbestfasern freizusetzen. Daher sollten Sie die Probe nur mit Atemschutzmaske und einem Augenschutz durchführen und im Anschluss die Räume gründlich lüften.

Die zweite Möglichkeit die Qualität der Asbestsanierung in Karlsruhe zu überprüfen ist eine sogenannte Staubprobe. Bei dieser Probe nehmen Sie mit einem speziellen Klebestreifen den Hausstaub im Raum auf und lassen diesen im Labor analysieren. Denn die feinen und nicht sichtbaren Asbestfasern setzen sich gemeinsam mit dem Hausstaub ab und können somit in der Probe gefunden werden. Sind solche Fasern vorhanden, sind diese auch in der Raumluft zu finden. Dann müssen Sie in jedem Fall die zuständige Fachfirma nochmals informieren und sollten die Räume für die Dauer der notwendigen Nacharbeiten vermeiden.

Durch diese zwei simplen und zuverlässigen Testverfahren können Sie die Qualität der Asbestsanierung in Karlsruhe überprüfen und somit sicherstellen, dass sich kein Asbest mehr in Ihrer Wohnung oder in Ihrer Immobilie befindet. Das kann das individuelle Sicherheitsgefühl nachhaltig verbessern.

Quellen: