Die Asbestsanierung in Ulm – das gilt es zu wissen

Die Stadt Ulm leidet bis heute noch unter den vielen Gebäuden, welche noch immer mit Asbest belastet sind. Auch wenn bei den öffentlichen Gebäuden die Asbestsanierung in Ulm hervorragend funktionierte, sieht dies bei vielen Gebäuden in privater Hand anders aus. Viele Gebäude sind noch immer mit Asbest belastet, sodass hier im Gefahrenfall eine Asbestsanierung in Ulm vorgenommen werden muss. Wir zeigen Ihnen, worauf es dabei zu achten gilt und welche Normen einzuhalten sind.

Wer ist für eine Asbestsanierung in Ulm zuständig?

Die Zuständigkeit regelt sich vor allem durch die Besitzverhältnisse. Das bedeutet, dass für eine Asbestsanierung in Ulm bei Gebäuden der öffentlichen Hand die Stadt Ulm in der Verantwortung steht. Da diese allerdings in den letzten Jahren und Jahrzehnten teils massiv investiert hat gibt es nur wenige Gebäude in öffentlicher Hand, in welchen noch immer Asbest zu finden ist. Bei privaten Gebäuden ist immer der Besitzer für eine Asbestsanierung verantwortlich. Das bedeutet für Sie als Mieter, dass Ihr Vermieter immer der erste Ansprechpartner sein sollte. Dieser kann unter anderem Auskunft darüber geben, ob das von Ihnen bewohnte Gebäude mit Asbest belastet ist.

Denn nicht immer muss der Vermieter bei einer solchen Belastung eine Asbestsanierung in Auftrag geben. Diese ist nur dann zwingend erforderlich, wenn eine akute Belastung und somit eine akute Gefährdung vorliegt. Bei vielen stark gebundenen Asbestbaustoffen hingegen ist keine Gefahr vorhanden, sodass deren Austausch auch im Turnus der stattfindenden Renovierungen oder Sanierungen durchgeführt werden kann.

Wenn Sie allerdings über einen Asbesttest eine akute Gefährdung feststellen, sollten Sie sich mit dem Testergebnis direkt an Ihren Vermieter wenden. Dieser muss im Anschluss eine Asbestsanierung in Ulm in Auftrag geben und sich um das weitere Vorgehen kümmern.

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Wo muss ich eine Asbestsanierung in Ulm anmelden?

Steht eine Asbestsanierung in Ulm an, muss diese im Vorfeld den zuständigen Behörden gemeldet werden. Dabei gibt die Stadt Ulm eine Frist von mindestens sieben Tagen vor Baubeginn an. Melden können Sie die anstehenden Asbestsanierungen bei der folgenden Adresse:

Stadt Ulm
Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht
Münchner Straße 4,
89073 Ulm

Erreichbar ist die Behörde telefonisch unter den Rufnummern 0731-161-6055 oder 0731-161-6041. Alternativ kann der Kontakt auch direkt per E-Mail unter der Adresse umweltrecht@ulm.de erfolgen.

Die Meldung ist wichtig, damit die Behörde die anstehenden Arbeiten prüfen kann. Denn abhängig vom Umfang der Arbeiten und von der Belastung der Umwelt durch die Arbeiten können weitere Auflagen für die Betriebe verhängt werden. Zudem kann es bei großen und entsprechend aufwändigen Bauarbeiten zu regelmäßigen Kontrollen kommen, bei welcher die Einhaltung der Schutzverordnungen kontrolliert wird.

Die Anzeige der Bauarbeiten muss entweder direkt durch den Bauherren oder durch die ausführende Firma erfolgen. In jedem Fall sollten Sie sich eine Bestätigung der Meldung zeigen lassen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Welche Risiken bestehen bei einer Asbestsanierung in Ulm

Grundsätzlich sind die Risiken bei einer fachgerechten Asbestsanierung in Ulm gering. Denn die Arbeiten werden von zertifizierten Fachunternehmen durchgeführt, welche die entsprechenden Sicherheitsvorschriften genauestens einhalten. Denn die Gefahren sind durchaus nicht von der Hand zu weisen.

Da die Asbestfasern so klein und leicht sind, dass sie mit dem bloßen Auge nicht erkannt werden können, schweben diese unerkannt in der Raumluft umher. Das Material Asbest kann aus diesem Grund ohne Schutzausrüstung eingeatmet werden und im Körper seine Gefahr voll entfalten. Da Asbest unter anderem als krebserregend gilt, kann eine Belastung der Atemluft mit Asbest zu Lungenkrebs und anderen Erkrankungen der Lunge führen. Daher ist es wichtig, dass bei einer Asbestsanierung in Ulm alle vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.

Welche Sicherheitsvorkehrungen müssen bei einer Asbestsanierung in Ulm getroffen werden?

Die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen bei einer Asbestsanierung in Ulm sind unter anderem abhängig von der Art der durchzuführenden Arbeiten und von der Art der Asbestbelastung. Die genauen Maßnahmen sind unter anderem im TRGS 519 exakt definiert. Da die feinen und leichten Asbestfasern vom Wind weit getragen werden können und eine echte Gefahr darstellen, muss der Schutz vor diesen oberste Priorität genießen.

Aus diesem Grund sind unter anderem Baustellen bei der Asbestsanierung in Ulm mit Warnschildern und Hinweistafeln zu kennzeichnen, damit keine unbefugten Personen die Baustelle betreten. Insgesamt hängen die Art und der Umfang der benötigten Schutzmaßnahmen immer stark von der Art der Arbeiten ab. Bei kleineren Arbeiten in Innenräumen spielt vor allem der Schutz der beschäftigten Arbeiter eine wichtige Rolle. Zudem muss durch Filter sichergestellt werden, dass die Fasern nicht an die Umluft gelangen und somit Menschen schädigen.

Bei Arbeiten an der Fassade des Gebäudes oder am Dach ist der Aufwand deutlich größer. Hier muss unter anderem dafür gesorgt werden, dass bei den Arbeiten keine Asbestfasern freigesetzt werden. Hierzu ist es in der Regel nötig das Gebäude einzurüsten und mit Folie zu umgeben, um somit für die notwendige Sicherheit zu sorgen.

Auch bei der Lagerung, dem Transport und der Entsorgung der Abfälle sind verschiedene Regelungen streng einzuhalten und werden in der Regel von den zuständigen Amtsträgern auch gründlich überprüft. Die Asbestsanierung in Ulm ist eine Aufgabe für zertifizierte Fachfirmen, welche den fachgerechten Umgang mit den gefährlichen Stoffen nachweisen können.

Wie kann man die Qualität einer Asbestsanierung überprüfen?

Auch die beste Asbestsanierung in Ulm sollte nach Abschluss der Arbeiten überprüft werden. Denn jeder Mensch macht Fehler und dies kann auch bei den besten Unternehmen vorkommen. Allerdings handelt es sich im schlimmsten Fall um Fehler, die Ihre Gesundheit deutlich beeinträchtigen können. Daher ist es wichtig, dass nach Abschluss der Asbestsanierung in Ulm eine Testung vorgenommen wird

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Die einfachste Lösung ist hier ein sogenannter Staubtest, bei dem Staubpartikel mittels eines Klebestreifens aufgenommen werden. Dieser Test ist einfach in der Handhabung und kann auch von Ihnen ohne Schwierigkeiten durchgeführt werden. Der Teststreifen wird im Anschluss im Labor überprüft. So lässt sich unter anderem feststellen, wie hoch die Belastung mit Asbestfasern in der Raumluft ist, welche sich gemeinsam mit dem Staub ablagern. Ein sehr guter Indikator, um zu erkennen, ob Sie sicher in Ihrer Wohnung leben können.

So können Sie im Nachgang sicherstellen, dass die Asbestsanierung in Ulm vollständig und fachgerecht erfolgte und Sie sich in Ihren vier Wänden auch in Zukunft wieder sicher fühlen können.

Quellen