Asbest in Berlin: Ein Asbesttest hilft!

Asbest in Berlin ist ein Problem sowohl für jedermann: Käufer, Verkäufer, Eigentümer, Mieter, Vermieter und Makler. Denn besonders in der Hauptstadt gibt es noch immer sehr viele Immobilien, die mit Asbest belastet sind und die dementsprechend viel Arbeit erfordern. Denn eine Sanierung ist in allen Fällen mehr als angeraten. Allerdings gilt es bei der Entsorgung von Asbest in Berlin sowohl die Richtlinien und Gesetze des Bundes als auch die Verordnungen der Stadt zu beachten. Wir zeigen, worauf unbedingt geachtet werden sollte.

Wie viele Wohnungen und Häuser sind in Berlin betroffen

Es gibt leider keine genauen Zahlen über die aktuell noch immer mit Asbest verseuchten Wohnungen in Berlin. Allerdings gibt es Zahlen, die eine ungefähre Schätzung erlauben. So hat der Verband der Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) unter anderem angegeben, dass bei den Mitgliedsunternehmen rund 48.000 asbestbelastete Wohnungen vorhanden sind. Der Berliner Mieterverein geht von einer deutlich höheren Zahl aus. Hier werden Schätzungen von rund 70.000 belasteten Wohnungen oder mehr kolportiert. Das bedeutet, dass trotz des Baubooms der vergangenen Jahre noch immer sehr viele Wohnungen in Berlin saniert und von Asbest befreit werden müssen.

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Mieter oder Vermieter – wer ist für die Asbestentsorgung zuständig?

Mieter müssen für den Erhalt einer gemieteten Wohnung aufkommen und diese auch instandhalten. Allerdings sieht es bei einer Belastung mit Asbest in der Wohnung anders aus. Hier ist der Vermieter verpflichtet die Wohnung zu sanieren. Allerdings gibt es auch hier klare Grenzen und vor allem auch klare zeitliche Vorgaben. Denn eine Asbestbelastung der Wohnung rechtfertigt keine sofortigen Arbeiten, sofern das Asbest gebunden ist und es nicht zu einer Gefährdung der Mieter kommt. Wenn es allerdings beispielsweise so ist, dass Sie als Mieter in der Wohnung eine Asbestbelastung der Raumluft feststellen können, muss der Vermieter unverzüglich handeln. Hier können Sie den Vermieter sogar mit Fristsetzung zu Sanierungen auffordern. Zudem sollten Sie als Mieter in jedem Fall das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin über die Belastung der Wohnung und die Forderungen nach einer Sanierung in Kenntnis setzen. Dies sorgt auch für Sie für rechtliche Sicherheit.

Zudem gibt es auch eine Auskunftspflicht des Vermieters. Denn es kann durchaus sein, dass ein Vermieter bereits über eine Asbestbelastung einer Wohnung weiß, diese aber weiterhin neu vermietet. Solange die Asbeststoffe fest gebunden sind, ist dies rechtlich kein Problem aktuell. Der Vermieter sollte immer schriftlich angefragt werden, ob eine solche Belastung vorliegt. Wenn der Vermieter diese Frist allerdings ohne Reaktion verstreichen lässt, können Sie auch als Mieter eine Laboruntersuchung vornehmen lassen und diese Kosten sogar dem Vermieter in Rechnung stellen. Hier kann allerdings die Fachberatung durch einen Mieterverein oder ähnliche Vertreter angeraten sein.

Welche Varianten von Baustoffen mit Asbest sind in Berlin besonders häufig zu finden?

Asbest kann in vielen verschiedenen Formen auftreten und wurde vor allem zwischen 1950 und 1970 in sehr vielen Bereichen eingesetzt. In Berlin sind beispielsweise die Floor-Flex-Platten typische Lösungen, welche aufgrund ihrer hohen Haltbarkeit noch heute zu finden sind. Da in diesen Platten Asbest eingebracht wurde, kann es also hier schnell zu Problemen kommen, wenn diese Platten entfernt oder ausgetauscht werden sollen. Auch die in vielen Haushalten noch immer zu findenden Nachtspeicheröfen sind häufig in ihren Speicherelementen mit Asbest verseucht und müssen dementsprechend mit Vorsicht behandelt werden. Auch asbesthaltige Brandschutz-Bauplatten sind über einen sehr langen Zeitraum verbaut worden und können in der heutigen Zeit im Rahmen von Sanierungen nochmals auffällig und wichtig werden. Daher ist der Anteil an betroffenen Wohnungen in Berlin besonders hoch. Wichtig ist, dass man sicherstellen muss, dass eine Wohnung nicht mit Asbest belastet ist, um die gewünschte Sicherheit herstellen zu können.

Asbestverdacht? Besser testen!

Falls Sie in Berlin wohnen und eine Asbestbelastung vermuten, lässt sich dies zum Glück relativ einfach überprüfen. Dabei gibt es zwei grundlegende Optionen:

Zum einen kann die Raumluft überprüft werden. Oftmals genügt hier bereits eine einfache Staubprobe, um

Bei der anderen Option werden Materialproben der betroffenen Bereiche untersucht. Beide Verfahren können von Laien eingesetzt werden, wenn auch die Prüfung des Ganzen ein Labor übernimmt. Effektiver ist es jedoch in vielen Fällen auch die Probenentnahme einem Experten zu überlassen, da bereits bei der Entnahme Asbestfasern freigesetzt werden können. Daher sind solche Arbeiten nicht ohne Arbeitsschutz und die entsprechenden Fachkenntnisse durchzuführen.

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Asbestentsorgung selbst durchführen? Geht das?

Selbstverständlich mag es verlockend sein, kleinere Arbeiten an der Wohnung schnell selbst durchzuführen und somit Zeit und auch Kosten zu sparen. Doch bereits kleine Schäden an Materialien mit Asbest können erhebliche Mengen an Asbestfasern produzieren, welche die Lunge schädigen können. Aus diesem Grund raten wir dringend davon ab, solche Arbeiten in Eigenregie durchführen zu wollen. Dies wird sehr deutlich, wenn man sich mit den gesetzlichen Vorgaben zur Asbestentfernung genauer beschäftigt. Asbest in Berlin zu entfernen obliegt somit immer den entsprechenden Fachbetrieben, welche über eigens geschulte Mitarbeiter für diesen Bereich verfügen und welche in der Lage sind die hohen Anforderungen im Bereich der Sicherheit und der fachgerechten Entfernung zu erfüllen. Sie sollten sich – auch als Mieter – immer die entsprechenden Zertifikate zeigen lassen. Denn nur so können Sie sicherstellen, dass in Ihrer Wohnung sicher und vor allem auch kompetent gearbeitet wird.

Dauer der Arbeiten und was Sie erwarten dürfen

Gehen wir einfach einmal von den Floor-Flex-Platten aus, welche immer noch sehr häufig in Berliner Wohnungen zu finden sind. Die Dauer der Entfernung hängt dabei von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Unter anderem die Größe der Wohnung und die Anzahl der betroffenen Räume. Ist mehr als ein Raum betroffen, können Sie mit einer Arbeitsdauer von einer Woche oder mehr rechnen und müssen zudem die Wohnung in dieser Zeit verlassen. Denn aus Gründen des Gesundheitsschutzes können Sie die Wohnung während der Arbeiten nicht betreten. In solchen Fällen muss der Vermieter für eine alternative Wohngelegenheit sorgen. Weitere Details können Sie dem Mietrecht entnehmen.

Wichtig ist, dass auch nach der erfolgreichen Asbestentfernung eine weitere Prüfung der Raumluft durch entsprechende Labortests durchgeführt wird. Nur so können Sie sicherstellen, dass die Arbeiten vollständig und fachgerecht abgeschlossen wurden und keine Gesundheitsgefahr mehr in den Räumlichkeiten besteht.

Diese Sicherheitsbedingungen sollten bei der Asbestentsorgung in Berlin gewährleistet werden

Da die Arbeiten mit Asbest immer mit erheblichen Gefahren verbunden sind, müssen verschiedenen Sicherheitsbedingungen erfüllt werden. Aus diesem Grund sind bei der Asbestentsorgung die unterschiedlichsten Behörden mit eingebunden und können bei Verstößen oder Problemen involviert werden. Bei Asbest in Berlin sind das unter anderem:

  • Die Bauaufsichtsbehörden der einzelnen Bezirke von Berlin
  • Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
  • Das Landesamt für Gesundheit und Soziales
  • Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

So muss unter anderem sichergestellt werden, dass keine unbefugten Personen die Baustelle betreten können, es müssen Warnschilder eingesetzt und Baubereiche notfalls mit Planen abgesichert werden. Auch die Information der Nachbarn über die anstehenden Arbeiten gehört zu den Grundlagen der Arbeiten mit Asbest. In jedem Fall sind Sie gut beraten, wenn Sie bei Asbest in Berlin zunächst eine Testung vornehmen und anschließend die Arbeiten einem zertifizierten Fachunternehmen überlassen. So bleiben Sie gesund und sicher.