Fassadenverkleidung aus Asbestzement

Fassadenverkleidungen aus Asbestzement sind auch heute noch ein echtes Problem in Deutschland. Denn viele Immobilien mit alter Bausubstanz verfügen noch immer über eine solche Fassadenverkleidung aus Asbestzement. Diese muss in der Regel irgendwann entfernt und modernisiert werden. Wir zeigen Ihnen, warum dies problematisch sein kann und worauf Sie unbedingt achten sollten. So gelingt die Asbestsanierung in jedem Fall.

Warum wurde Asbest in Fassadenverkleidungen eingesetzt?

In den Zeiten nach dem zweiten Weltkrieg wurden sehr viele Gebäude neu gebaut oder saniert und modernisiert. Dabei spielten die verschiedenen Werkstoffe eine wichtige Rolle. Eines der beliebtesten Werkstoffe war dabei der sogenannte Asbestzement. Es handelt sich dabei um einen Faserzement, welcher dank der Nutzung von Asbest besonders stabil, zugbeständig und hitzebeständig war und dementsprechend sehr einfach eingesetzt werden konnte. Zudem zeichnete sich das Baumaterial durch sein leichtes Gewicht und die einfache Bearbeitung aus. Dank dieser vielfältigen und guten Eigenschaften wurde das Material über viele Jahre immer beliebter und kam in immer mehr Bereichen zum Einsatz. Erst nach der Entdeckung der Gesundheitsgefahren von Asbest wurde das Material verboten und wurde somit auch nicht mehr für Fassadenverkleidungen eingesetzt.

Von wann bis wann wurde Asbest in Fassadenverkleidungen eingesetzt

Auch wenn um 1900 rum das Patent für den Asbestzement erteilt wurde und das Material im Anschluss seinen Siegeszug antrat, ist die Hauptzeit der Nutzung von Asbest in Fassadenverkleidungen erst später. Denn erst nach dem zweiten Weltkrieg im Zuge des Neuaufbaus vieler Städte wurde das Material besonders beliebt. Vor allem zwischen 1960 und 1990 wurden enorm viele Fassadenverkleidung aus Asbestzement genutzt und in vielen Bereichen verwendet. Es gibt nur wenige Häuser aus dieser Zeit, welche nicht auf den kostengünstigen und vor allem flexiblen Werkstoff gesetzt haben. Daher ist es mehr als verständlich, dass auch heute noch viele Gebäude mit Asbest belastet sind und die Fassadenverkleidung aus Asbest zu einem weiterhin bestehenden Problem avanciert ist.

Was muss bei Fassadenverkleidungen aus Asbest beachtet werden?

Fassadenverkleidungen aus Asbest sind zunächst einmal nicht gefährlich, da es sich um fest gebundene Asbestprodukte handelt. Das bedeutet, dass die Asbestfasern fest im Material eingebunden sind und somit nicht an die Umwelt abgegeben werden können. Allerdings kann es bei Schäden am Material und auch bei Arbeiten an diesem schnell zu Gefahrensituationen kommen, da die Fasern freigesetzt werden können.

Das Material im Vorfeld unbedingt testen lassen

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Fassadenverkleidung an Ihrer Immobilie Asbest enthält, sollten Sie das Material im Vorfeld testen lassen. Dafür steht Ihnen ein einfacher Test zur Verfügung, welcher in kürzester Zeit belastbare Ergebnisse liefert. Es handelt sich hierbei um eine einfache Materialprobe, bei welcher eine Probe des Materials im Labor untersucht wird.

So können Sie sicherstellen, ob Ihre Fassadenverkleidung Asbest enthält oder ob Sie diese auch in Eigenregie und zu deutlich geringeren Kosten sanieren und entsorgen können.

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Keine Sanierung in Eigenregie durchführen

Hat der Test ergeben, dass Ihre Immobilie mit Fassadenverkleidungen mit Asbest verkleidet ist, sollten Sie keine Arbeiten mehr in Eigenregie durchführen. Denn dies ist laut TRGS 519 verboten und somit ausschließlich Fachbetrieben gestattet. Dies liegt unter anderem daran, dass bei den Arbeiten nicht nur die beteiligten Arbeiter gefährdet sind, sondern die Gefahren auch für die umliegende Nachbarschaft gelten. Daher sind ausreichende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, ehe die Arbeiten mit den Werkstoffen gestattet sind. So muss unter anderem vermieden werden, dass die Asbestfasern freigesetzt werden und zu einer Gesundheitsgefahr für das Umfeld werden.

Fassadenverkleidungen mit Asbest müssen gesondert entsorgt werden

Selbst wenn Sie die Demontage der Fassadenplatten in Eigenregie durchführen, was bereits verboten ist, haben Sie im Anschluss ein Problem mit der Entsorgung. Denn diese Fassadenplatten werden von den zuständigen Werkstoffhöfen ohne die entsprechenden Bescheinigungen nicht angenommen. Daher raten wir in jedem Fall zu einer Beauftragung von zertifizierten Fachbetrieben.

Bei welchen Gebäuden wurden Asbestfassadenverkleidungen eingesetzt?

Asbestfassadenverkleidungen wurden bei vielen Gebäuden eingesetzt. Vor allem bei Gebäuden, welche zwischen 1960 und 1990 erbaut wurden, waren solche Verkleidungen sehr beliebt. Denn die Fassadenverkleidung diente nicht nur als Isolation, sondern zudem auch als Brandschutz für das Gebäude. Daher sind solche Verkleidungen nicht nur an Hochhäusern und mehrstöckigen Gebäuden zu finden, sondern auch an vielen Einfamilienhäusern aus der damaligen Zeit. Da oftmals nicht klar ist, wie der Untergrund unterhalb der Fassadenverkleidung aussieht, können solche Sanierungen sehr umfangreich ausfallen.

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Wie kompliziert ist die Sanierung von Asbestfassadenverkleidungen

Grundsätzlich ist die Sanierung von Asbestfassadenverkleidungen nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick erscheint. Denn im Gegensatz zu vielen anderen Asbestprodukten sind die Fassadenplatten aus Asbestzement eine Form der fest gebundenen Asbesterzeugnisse. Das bedeutet, dass sich die Asbestfasern nicht so leicht aus dem Material herauslösen und der Umgang mit dem Material entsprechend weniger gefährlich ist. Dennoch hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass die Arbeiten mit diesen Materialien nur zertifizierten Fachfirmen erlaubt sind. Da diese allerdings über die entsprechenden Schutzausrüstungen verfügen und die Vorgaben einfacher einhalten können, ist die Asbestsanierung in solchen Fällen nicht mit enorm hohen Kosten verbunden. Wichtig ist, dass Sie die Asbestsanierung immer nur von einem zertifizierten Fachbetrieb durchführen lassen, welcher nach TRGS 519 zertifiziert wurde. Denn nur solche Betriebe dürfen diese Arbeiten überhaupt durchführen und können eine fachgerechte Entsorgung der belasteten Materialien garantieren. Diese Zertifizierung sollten Sie sich in jedem Fall vorzeigen lassen, da Sie als Bauherr in der Pflicht sind, diese zu überprüfen.

Quellen

https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-519.html