Für viele, die sich zum ersten Mal mit dem Thema beschäftigen, ist die Frage „Was ist Asbest“ durchaus naheliegend. Die meisten assoziieren den Begriff mit alten, maroden Bauten, Schließungen von öffentlichen Gebäuden und einer Vielzahl an Gesundheitsrisiken. Was Asbest wirklich ist, wissen jedoch die wenigsten.
Das Wort kommt ursprünglich aus dem Griechischen und kann mit „unvergänglich“ übersetzt werden. Asbest ist eine mineralische Naturfaser, die je nach Ursprung verschiedene Farben einnehmen kann.
- Blauasbest besteht aus Magnesioriebeckits oder Krokydoliths (Hornblenden)
- Weißasbest und Grünasbest aus Chrysotils (Serpentingruppe)
- Braunasbest aus Grunerit, Anthophyllit und Aktonolith
Alle oben genannten Asbestvarianten werden aus natürlich vorkommenden Silikat-Mineralen hergestellt. Je nach Verarbeitungsart haben die Fasern eine unterschiedliche Länge und Festigkeit. Betrachtet man natürliche Asbestvorkommen, so sehen die Kristalle oft nadelähnlich aus, bevor sie verarbeitet werden.
Da das Material mehrere äußerst begehrenswerte Eigenschaften aufweist, wurde es lange Zeit als eine Art Wunderfaser bezeichnet. Asbest ist feuerfest, widerstandsfähig, stabil und hitzebeständig und weißt obendrein eine hohe Festigkeit auf, so dass es über eine lange Zeit in vielen Bereichen angewendet wurde.
Zu den von Asbest betroffenen Industrien gehören:
- Werftindustrie und Schiffbau
- Isolationsmittel
- Bauindustrie
- Autoreifenindustrie
- Textilindustrie
Insbesondere die Feuerfestigkeit hat dazu beigetragen, dass Asbest auch außerhalb der Bauindustrie einen Einsatz fand. Alternativen waren oftmals kostspieliger oder weniger effizient.
Asbestarten: Schwach gebundener Asbest und stark gebundener Asbest (Eternit)
Die Diskussion um Asbest wird in den Medien oft in den Mittelpunkt gestellt, wenn eine Schule oder ein öffentliches Gebäude kernsaniert oder gar abgerissen werden muss, wie beispielsweise der Palast der Republik in Berlin. Die Kosten für derartige Arbeiten sind enorm hoch und es stellt sich schnell die Frage, warum und wann derartige Maßnahmen durchgeführt werden müssen und wer die Kosten für die Asbestbereinigung trägt.
Die Diskussion um die Sanierung von Asbest wird jedoch oftmals ungenau geführt, da es verschiedene Arten gibt.
Grob gesprochen lässt sich das Material in zwei Arten aufteilen. Auf der einen Seite steht ein schwach gebundener Asbest, auf der anderen Seite ein stark gebundener Asbest in Form von Eternitplatten. Gerade der schwach gebundene Asbest ist äußerst gefährlich, da hier durch Witterung und Abrieb die Fasern schnell freigesetzt werden und somit in die Lunge gelangen.
Eternit ist auch als Faserzement bekannt und wurde großflächig bis zum Produktionsverbot im Jahre 1993 eingesetzt. Solange es sich hierbei um hochwertige Verarbeitung handelt, besteht im „passiven“ Zustand, in dem es nicht bearbeitet wird, ein geringes Risiko. Dieses erhöht sich aber schlagartig, sobald man das Material bearbeitet. In diesem Fall kann es zu lebensgefährlichen Gesundheitsschäden führen.
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Asbest: Gesundheitsschäden und Folgen
Ein großes Thema bei der Diskussion um den Einsatz und das Vorkommen von Asbest sind die gesundheitlichen Risiken des Materials. Ungebundene Asbestfasern können über die Atemwege in den menschlichen Körper gelangen und sind dort extrem gesundheitsgefährdend. Es gibt hierbei zwei Hauptrisiken, die im Folgenden genauer beleuchtet werden.
Asbestose
Asbestose gehört zu den Staublungenkrankheiten (Pneumokoniosen). Sie bewirkt eine Verhärtung und Vernarbung des Lungengewebes, teils mit starker zeitlicher Verzögerung. Die eingeatmeten Fasern können, je nach Fasergewebe, nicht abgebaut werden, was zu eben jener Verhärtung des Lungengewebes (Fibrosierung des Lungenparenchyms) führt und das zweite Problem von Asbestose hervorhebt, das enorme Karzinomrisiko.
Auch falls ein Karzinom nicht eintreten sollte, kann die Lungenfibrose zu Atemnot, Reizhusten, Gewichtsverlust oder sogar zur Invalidität führen. Die Asbestose zählt zu den weit verbreiteten Arbeitskrankheiten und stellt auch heute noch ein enormes Risiko dar.
Lungenkrebs und Lungenfellkrebs
Das Einatmen von Asbestfasern und die damit entstehende Fibrosierung des Lungenparenchyms kann zu Lungenkrebs und Lungenfellkrebs führen. Insbesondere bei Personen, die anderen Quellen ausgesetzt sind, die den Effekt verstärken (z.B. Raucher), ist das Lungenkrebsrisiko bis zu 10 Mal so hoch. Die Risiken sind bereits seit 1970 bekannt. Seitdem wurden Richtlinien zum Schutz vor Asbest stückweise umgesetzt, bis es endgültig 1993 im Verbot für die Neuproduktion mündete.
Da jedoch viele Gegenstände und Immobilien, die auch heute noch aktiv genutzt werden, vor dieser Zeit entstanden sind, bleibt das Risiko bestehen. Das Deutsche Krebsforschungszentrum sieht im Asbest ein noch lange bestehendes Krebsrisiko. Das Thema muss definitiv im Auge behalten werden, insbesondere bei der Übernahme von Immobilienobjekten.
Ein extremes Beispiel für das Karzinomrisiko geht aus dem Anschlag auf das World Trade Center am 11.09.2001 hervor. Durch das Einstürzen des Gebäudes wurden bis zu 400 Tonnen Asbest freigesetzt. Es liegt der Verdacht nahe, dass viele Ersthelfer und Anwohnende aufgrund dessen an Lungenkrebs leiden oder bereits verstorben sind.
Bin ich von Asbest betroffen?
Stellt man sich die Frage, ob man von Asbest betroffen ist, kann man vorab einige Punkte klären. Zum einen muss bedacht werden, dass das Asbestverbot 1993 bundesweit in Kraft getreten ist. Das bedeutet, dass alle Produkte, die vor 1993 von den betroffenen Industrien hergestellt wurden, potentiell „asbestverseucht“ sind.
Besonders wichtig ist, dass es sich bei dem Stichjahr 1993 um ein Verbot der Produktion neuer Asbestprodukte handelt. Alte asbestverseuchte Objekte sind daher oftmals unerkannt und für viele eine unsichtbare Bedrohung, die das Krebsrisiko enorm erhöhen.
Betroffen sind hiervon besonders die Bauindustrie und der Immobilienmarkt, da das Material sowohl bei Privatimmobilien wie Einfamilienhäusern und Reihenhäusern, als auch bei Hochhäusern, Industriekomplexen, Lagerhallen und ähnlichen Gebäuden regelmäßig in großen Mengen verwendet wurde.
Die Wahrscheinlichkeit, dass man von Asbest betroffen ist oder mit diesem in Kontakt steht oder stand, ist daher sehr hoch. Daher ist es zu empfehlen, die Umgebung, in der man sich häufig aufhält, auf Asbest testen zu lassen. Denn egal welcher Art man ausgesetzt ist, Asbest ist eine unsichtbare und lebensgefährliche Bedrohung. Falls man sich auf die Suche nach Testunternehmen begibt, finden sich diverse Anbieter auf dem Markt, so dass man hier schnell auf Optionen stößt. Man sollte jedoch unbedingt darauf achten, dass ein hochwertiges REM Testverfahren angewendet wird. Mehr dazu finden Sie in unserem Blog „Asbest: Testverfahren im Vergleich„.
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Ebenfalls wichtig ist das vernachlässigte Problem der verschiedenen anderen Asbestquellen, denen man ausgesetzt sein kann. Wie bereits zuvor erwähnt, gibt es diverse Einsatzbereiche von Asbest, so dass das Material an vielen Orten auftreten kann, an denen man es nicht vermutet. Da die Verwendung von Asbest nicht weltweit verboten ist, gibt es immer noch Länder, in denen das Material häufig eingesetzt wird. Falls es nicht deklariert wird, kann das Material ungesehen über den Güterverkehr nach Europa und auch nach Deutschland gelangen. So wurden beispielsweise Thermoskannen in Fernost mit Asbest hergestellt, die nach Deutschland gelangten.
Daher sollte man insbesondere bei Objekten, die Kälte- oder Wärmeisolation bieten, genau darauf achten, dass diese nach europäischen Sicherheitsnormen klassifiziert sind, um langfristige gesundheitliche Schäden zu vermeiden.
Wie kann ich mich vor Asbest schützen?
Diese Frage geht mit der Frage, ob man von Asbest betroffen ist, einher. Prävention ist hier die einfachste Variante, indem man beim Hausbau auf die richtigen Materialien und deren Herkunft achtet. Beim Hauskauf und der Miete gestaltet sich dies etwas schwieriger, da man sich hier auf die Aussage vom Verkäufer oder Vermieter verlassen muss, die aber oftmals selber nicht mit Sicherheit bestimmen können, ob Asbest beim Bau zum Einsatz kam oder nicht.
Sollte bei einer Mietwohnung Asbest vorliegen, gibt es mehrere Gerichtsurteile, die vom Mieterbund zusammengefasst wurden. Die Lage ist hier jedoch schwierig, da fest eingebaute Asbestplatten (Eternit) keine Fasern abgeben und die Belastung erst bei einer Bearbeitung des Materials festgestellt werden kann.
Daher gilt die goldene Richtlinie, dass Sie Materialien, bei denen Sie den Verdacht hegen, dass Asbest verarbeitet wurde, niemals selbst bearbeiten sollten. Im Verdachtsfall ist es ratsam einen Test durchzuführen, um sich selbst und auch ggf. Arbeiter vor den Folgeschäden von Asbest zu schützen.
Im Allgemeinen sollte man jedoch, egal ob ein Verdacht auf Asbest besteht oder nicht, einen Atemschutz bei Arbeiten verwenden, in denen (Bau) Staub freigesetzt wird, um seine Gesundheit zu schützen. Ihr lokaler Baumarkt kann Sie über den richtigen Schutz bei den Arbeiten informieren und Ihnen dabei helfen, proaktiv langfristige Folgen zu vermeiden.
Asbestbelastung in Häusern: Wo tritt sie auf?
Die Folgefrage, die man sich hier stellen muss, ist die Frage nach der Verortung von Asbest. Da man Asbestfasern in der Luft nicht mit dem bloßen Auge erkennen kann und diese nur im Labor zuverlässig nachgewiesen werden, ist die Frage gerade bei geplanten Arbeitsmaßnahmen innerhalb des Hauses oder der Wohnung von großer Relevanz.
Da Asbest und Eternitplatten häufig als Dämmmaterial eingesetzt worden sind, findet man dies in Fußböden, Dächern und Zwischenwänden, ebenso wie in Außenwänden.
Da die meisten Orte im Laufe ihres Bestehens einer Bearbeitung oder Sanierung ausgesetzt sind, sollte man hier sowohl als Mieter, Vermieter, Hauskäufer und Verkäufer mit Vorsicht agieren, falls man sich unsicher ist.
Asbest und Miete
Es ist ein heikles Themen für Mieter und Vermieter zugleich. Da in fast allen Bauten vor 1993 Asbest vorhanden ist, stellt sich oftmals die Frage, wann wer für was haftbar ist und wie informiert werden muss. Leider gibt es darauf zahlreiche unterschiedliche Antworten, so dass Asbestfälle immer wieder individuell vor Gericht verhandelt werden.
Im Allgemeinen macht sich jedoch die Prüfung auf Asbest auch für Vermieter bezahlt. Denn laut einem Gerichtsspruch des Berliner Landgerichts (Az 65 S 200/12) können Mieter bei einer Gesundheitsgefährdung Schadensersatz geltend machen.
Ebenso kann es zu empfindlichen Strafen kommen, falls die Applikation von Asbest bekannt ist und Handwerker bei Renovierungsarbeiten zu gesundheitlichem Schaden kommen, weil nicht über das Vorhandensein von Asbest informiert wurde.
Wenn Sie mehr über das Thema Asbest und die dazugehörigen Testverfahren wissen möchten, folgen Sie unserem Blog.
Quellen:
- https://www.anwalt.de/rechtstipps/asbest-rechte-und-pflichten-des-mieters_137521.html
- https://www.asbestos.com/world-trade-center/
- https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/artikel18.pdf?__blob=publicationFile&v=23
- https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Berufskrankheiten/Berufskrankheiten_node.html
- https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-517.pdf
- https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-519.pdf
- https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0313/031308b.htm
- https://blog.rathscheck.de/asbest-dachplatten-und-andere-belastete-baustoffe-welche-verantwortung-hat-der-eigentuemer-oder-vermieter
- https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/bk-geschehen/bk-todesfaelle/index.jsp
- https://www.krebsinformationsdienst.de/vorbeugung/risiken/asbest.php
- https://www.lgl.bayern.de/produkte/chemikalien/ueberpruefungen/ue_2005_thermoskannen.htm
- https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/mietrecht-a-b-c/asbest.html
- https://www.tauw.de/news/blogs/asbestzement-d%C3%A4cher-in-deutschland-eine-st%C3%A4ndige-gefahrenquelle.html
- https://www.zeit.de/2009/06/Asbest